Bis zu 45% Staatliche Förderung: 

Beispiel: Ersetzen Sie Ihren alten Öl-Kessel durch eine umweltfreundliche Pelletheizung von Robin Wood, beträgt die staatliche Förderung 45 % der Investitionssumme.

Kombinieren Sie Ihre neue Pelletheizung mit thermischen Solarkollektoren, so wird die Gesamtanlage mit 45 % gefördert.

 

Bis zu 35% Staatliche Förderung: 

Beispiel: Beim Austausch der alten Heizungsanlage wird jede ROBIN WOOD Pelletheizung mit 35 % der Brutto-Investitionskosten staatlich gefördert.

Kombinieren Sie Ihre neue Pelletheizung mit thermischen Solarkollektoren, so wird die Gesamtanlage mit 35 % gefördert.

Förderung im Neubau

Ab dem 01.01.2021 gibt es keine staatliche Förderung von Einzelmaßnahmen im Neubau.

Pelletheizungen werden nun über die förderfähigen Kosten der KfW-Neubauförderung mitgefördert. 

Ab dem 01.07.2021 werden Sie die Möglichkeit haben, statt der Kreditförderung wahlweise eine Förderung per Direktzuschuss zu beantragen. 

Der Einbau einer Pelletheizung wird dann über die Einführung von “EE-Klassen” nochmals besonders honoriert.

Beispiel: Bei einem Effizienkaus 40 EE beträgt die effektive Zusatzförderung 9.750,00 €, bei einem Effizienzhaus 55 EE beträgt die effektive Förderhöhe zusätzlich 8.250,00 €.

Diese Zusatzförderung gilt jeweils pro Wohneinheit. Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens ist vorab ein Energieeffizienz-Berater einzubinden. 

 

Bewilligungsinstanz ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Als oberste Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wichtige Verwaltungsaufgaben für den Bund wahr.
Mit dem BAFA fördert die Bundesregierung jetzt noch attraktiver als bisher den Austausch von Heizungsanlagen und den Einbau von umweltfreundlichen Pelletskesseln! Förderanträge werden direkt über das BAFA gestellt.

Ergänzungskredit über KfW möglich

Neben der staatlichen BAFA-Förderung kann die KfW-Förderbank auch zinsgünstige Darlehen mit Rückzahlungsverzicht gewähren. Die bundeseigene KfW-Förderbank finanziert mit umfangreichen Fördermitteln den Bau oder Kauf von energieeffizienten Gebäuden, die energetische Sanierung und den Einsatz erneuerbarer Energien. 

Förderfähige Kosten

I. Anlagenkosten
  • Wärmeerzeuger (Pelletkessel)

  • Installation, Inbetriebnahme, Einregulierung und Einweisung des Anlagenbetreibers

  • Brennstoffaustragung-, förderung- und -zufuhr (Biomasseanlagen)

  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR), Gebäudeautomation, Energiemanagementsysteme

  • Wärmespeicher (z.B. Pufferspeicher)

II. Nebenkosten (Umfeldmaßnahmen)
  • Heiz- bzw. Technikraum (nur im Gebäudebestand)

  • Brennstoffaufbewahrung

  • Abgassysteme und Schornsteine (nur im Gebäudebestand)

  • Wärmeverteilung und Wärmeübergabe (nur im Gebäudebestand)

  • Warmwasserbereitung (nur im Gebäudebestand)

  • Demontagearbeiten

  • Kosten für Beratungs-, Planung- und Baubegleitungsleistungen

 

Eine detaillierte Aufstellung der förderfähigen Kosten finden Sie im Merkblatt der BAFA:

Voraussetzung für die Förderung

Alle Pelletkessel von ROBIN WOOD erfüllen die Fördervoraussetzungen und sind bei der BAFA als förderfähige Pellet-Kessel gelistet.

Beachten Sie bitte, dass bei Pelletkesseln ein Pufferspeicher-Volumen von mindestens 30 Liter / kW  Nennleistung als Fördervoraussetzung gilt. 

Beispiel: Beim ECOPELLET 18 KW benötigen Sie ein Puffervolumen von 540 Litern. Sie könnten also zum Beispiel den ROBIN WOOD PS600 einsetzen.

WICHTIG: Ein Wärmemengenzähler zur Erfassung der erzeugten Wärme ist zu installieren.

 

Wie bekomme ich die Förderung?

Bevor Sie die Ware kaufen, müssen Sie den Antrag stellen!

Geben Sie bei der Antragstellung die Höhe der voraussichtlichen förderfähigen Kosten angegeben an. Seien Sie großzügig, runden Sie die Beträge auf.

Sie können direkt nach der Eingangsbestätigung mit der Maßnahme beginnen.

Für die Umsetzung der Maßnahme haben Sie einen Bewilligungszeitraum von 24 Monaten.

Nach der Inbetriebnahme der Anlage, spätestens jedoch sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums, sind mit dem Verwendungsnachweis die Abschlussrechnung des Heizungsfachbetriebes, die Fachunternehmererklärung und der Nachweis des hydraulischen Abgleichs einzureichen. D. h.: Bei einer Antragsstellung im Rahmen des BEG ist eine Eigenmontage der Biomasse-Anlage nicht mehr möglich.

Allerdings kann akzeptiert werden, wenn Arbeiten zur Installation der Biomasse-Anlage durch den Antragsteller vorgenommen werden, jedoch die Endabnahme/Inbetriebnahme der Anlage (Überprüfung der korrekten Installation etc.) durch einen Fachbetrieb (z. B. Hersteller von Biomasse-Anlagen) vorgenommen wird. Die Fachunternehmererklärung muss vom entsprechenden Fachunternehmer unterschrieben werden, damit diese anerkannt werden kann.