Staatliche Förderung für Pelletheizungen in Deutschland ab 2024

Warum sich der Umstieg jetzt lohnt

Heizen ist nicht nur eine Kostenfrage – sondern auch eine Entscheidung für Komfort, Klima und Zukunft. Mit einer modernen Pelletheizung setzen Sie auf ein effizientes, emissionsarmes Heizsystem und profitieren gleichzeitig von attraktiven Förderungen. ganz24 begleitet Sie auf dem Weg zu Ihrem nachhaltigen Zuhause.

So einfach geht’s: Förderung Schritt für Schritt

  1. Online registrieren: Kunde bei meine.kfw.de, Handwerker unter fachunternehmen.energie-effizienz-experten.de
  2. Bestätigung zum Antrag (BzA): Vom Fachhandwerker im KfW-Portal ausstellen lassen – hier starten
  3. Vertrag abschließen: Mit aufschiebender/auflösender Förderbedingung
  4. Förderantrag stellen: Online im KfW-Portal
  5. Umsetzen & abschließen: Nach Zusage neue Heizung installieren, Abschlussrechnung & Nachweise einreichen

Bis zu 70 % Förderung möglich

  • 30 % Grundförderung: Für Pelletheizung, Wärmepumpe oder Solar.
  • 20 % Klima-Bonus: Beim Austausch alter Heizsysteme.
  • 30 % Einkommens-Bonus: Bei Einkommen bis 40.000 €/Jahr.
  • 2.500 € Emissions-Zuschlag, wenn unser Greenguard Feinstaubfilter zusätzlich eingesetzt wird.

Beispielrechnung: So viel können Sie sparen

Bei einer Investition von 30.000 € in eine neue Pelletheizung ergibt sich folgender Zuschuss:

  • Grundförderung (30 %): 9.000 €
  • Klima-Bonus (20 %): 6.000 €
  • Einkommensbonus (30 %): 9.000 €
  • Emissionszuschlag: 2.500 €

Gesamtförderung: bis zu 26.500 € – das sind fast 90 % der Investition!

Wichtige Voraussetzungen

  • Pufferspeicher: mind. 30 Liter/kW Nennwärmeleistung
  • Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
  • Kombination mit Solar, PV oder Wärmepumpe für Klima-Bonus
  • Beratung durch Fachbetrieb verpflichtend vor Einbau
Beratungsformular downloaden

Alternative: Steuerliche Förderung

Statt BEG-Förderung können Sie Ihre neue Pelletheizung auch über die Steuer absetzen:

  • 20 % Steuerbonus verteilt auf 3 Jahre
  • Keine Begrenzung der förderfähigen Kosten
  • Hydraulischer Abgleich auch nach Verfahren A möglich
  • Keine Mindestanforderungen an alte Heizung

Voraussetzung: Selbstnutzung & Haus älter als 10 Jahre.

Auch regional wird gefördert!

Viele Bundesländer und Kommunen unterstützen zusätzlich zum Bund den Einbau von Pelletheizungen. Die Förderung kann auf bis zu 60 % der Investitionskosten ansteigen.

Tipp: Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!

Häufige Fragen zur Förderung (FAQ)

Kann ich mehrere Förderarten kombinieren?

Ja! Grundförderung, Klima-Bonus, Einkommensbonus und Emissionszuschlag sind kombinierbar – bis zu einem Maximalzuschuss von 70 %.

Wie schnell muss ich nach der Zusage umsetzen?

Nach der Förderzusage haben Sie 36 Monate Zeit zur Umsetzung.

Was ist ein hydraulischer Abgleich?

Dabei wird sichergestellt, dass alle Heizkörper gleichmäßig mit Wärme versorgt werden – Pflicht für die Förderung!

Kann ich Förderung auch für ein vermietetes Haus erhalten?

Ja, die Grundförderung steht auch Vermietern, Unternehmen und Kommunen zu. Der Einkommensbonus gilt allerdings nur für Selbstnutzer.